Auto anmelden
Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung – wir melden Ihr Fahrzeug an.
Leistungen
Sie verkaufen Ihr Fahrzeug ins Ausland oder nehmen es bei einem Umzug dauerhaft mit? Dann brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, oft auch Zollkennzeichen genannt. Wir beantragen es für Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde München.
Eilig? Mehr zur Express-Zulassung und dazu, wie Sie uns online beauftragen.
| ✓ | Unterlage | Hinweis | Wann nötig? |
|---|---|---|---|
| Zulassungsvollmacht | Unterschrieben, im Original – Formular auf der Seite Downloads | Immer | |
| Personalausweis oder Reisepass | Im Original – bei Ausfuhrkennzeichen verlangt die Behörde das Original auch vom Vollmachtgeber | Immer | |
| Einverständniserklärung zur Kfz-Steuer und SEPA-Lastschriftmandat | Die Einverständniserklärung steht in der Vollmacht, das SEPA-Mandat ist ein eigenes Formular – beide auf der Seite Downloads | Immer | |
| Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen | Gibt es bei einer Versicherung, nicht bei der Behörde | Immer | |
| Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II | – | Immer | |
| Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung | – | Immer | |
| Bisherige Kennzeichenschilder | – | Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist | |
| Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung | – | Bei Firmen |
Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung – wir melden Ihr Fahrzeug an.
Umgezogen oder Gebrauchtwagen gekauft? Wir schreiben Ihr Fahrzeug für Sie um.
Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung – wir setzen Ihr Fahrzeug außer Betrieb.
Ihre Wunschkombination nach dem „M“ – wir prüfen und reservieren sie.
Für Probe- und Überführungsfahrten mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
Neue Schilder, Ersatz bei Verlust oder Beschädigung.
Zuverlässige Zulassungen für Autohäuser und Händler.
Rufen Sie an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder kommen Sie direkt vorbei: Ludwig-Richter-Straße 29, 80687 München.