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Kurzzeitkennzeichen in München

Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und wollen es nach Hause überführen? Oder Sie müssen mit einem abgemeldeten Auto zur Hauptuntersuchung? Dafür gibt es Kurzzeitkennzeichen. In München werden sie ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde in der Eichstätter Straße ausgegeben – also genau dort, wo wir ohnehin täglich sind.

Eilig? Mehr zur Express-Zulassung und dazu, wie Sie uns online beauftragen.

Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen, Tageskennzeichen – was ist was?

Das amtliche Wort ist Kurzzeitkennzeichen. Es ist ein nationales Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands. Weil man es vor allem für die Überführung eines Fahrzeugs nutzt, sprechen viele auch von einem Überführungskennzeichen. Gemeint ist dasselbe Kennzeichen.

Tageskennzeichen ist kein amtlicher Begriff. Wer so sucht, meint meistens ein Kurzzeitkennzeichen für wenige Tage; es gilt höchstens sechs Tage. Davon zu unterscheiden ist die Tageszulassung: die Erstzulassung eines Fahrzeugs für nur einen Tag – ein anderer Vorgang als ein Kurzzeitkennzeichen.

Was Sie über Kurzzeitkennzeichen wissen sollten

  • Gültigkeit: höchstens sechs Tage ab dem Tag der Beantragung. Eine Ausstellung für ein späteres Datum ist nicht möglich.
  • Nur in Deutschland: Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und gelten nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands.
  • Nur für ein Fahrzeug: Das Kennzeichen wird genau einem Fahrzeug zugeteilt.
  • Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
  • Ohne gültige HU: Dann sind nur Fahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk des Fahrzeugstandorts oder einem angrenzenden Bezirk erlaubt. Nach bestandener HU darf in ganz Deutschland gefahren werden.
  • Zuständigkeit: Beantragt wird am Hauptwohnsitz oder am aktuellen Standort des Fahrzeugs (Nachweis z. B. durch Kaufvertrag oder Händlerbestätigung).

Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen wir
✓UnterlageHinweisWann nötig?
ZulassungsvollmachtUnterschrieben, im Original – Formular auf der Seite DownloadsImmer
Personalausweis oder ReisepassOriginal und eine Kopie oder ein Foto – je nach Fall sagen wir Ihnen vorab BescheidImmer
eVB-Nummer für KurzzeitkennzeichenBei Ihrer Versicherung erhältlichImmer
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil IIKopie reichtImmer
Nachweis über die letzte gültige HauptuntersuchungIm OriginalSofern vorhanden
Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)Im OriginalBei Neufahrzeugen
Kaufvertrag oder Bestätigung des Händlers–Wenn das Fahrzeug nicht in München steht, Sie aber hier wohnen – oder umgekehrt
Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung–Bei Firmen

FAQ

Ist ein Überführungskennzeichen dasselbe wie ein Kurzzeitkennzeichen?
Im Alltag ja: Mit „Überführungskennzeichen“ ist das Kurzzeitkennzeichen für die Überführungsfahrt gemeint. Es gilt nur in Deutschland und höchstens sechs Tage.
Was mache ich mit dem Kennzeichen, wenn es abgelaufen ist?
Das Kennzeichen gehört Ihnen. Sie können es behalten oder entsorgen.
Ich will das Fahrzeug direkt fest anmelden – was passiert mit dem Kurzzeitkennzeichen?
Ist es noch gültig, bringen Sie es zur Anmeldung mit. Die Anmeldung erledigen wir gern gleich mit.
Wie beantrage ich in München ein Kurzzeitkennzeichen?
In München werden Kurzzeitkennzeichen ausschließlich in der Kfz-Zulassungsbehörde in der Eichstätter Straße ausgegeben. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht beantragen wir es für Sie – Sie brauchen keinen eigenen Termin. Welche Unterlagen nötig sind, steht in der Liste oben.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen in München?
Die Kosten setzen sich aus den amtlichen Gebühren der Zulassungsbehörde und unserer Servicegebühr zusammen. Dazu kommen die Kennzeichenschilder und die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen (eVB). Fragen Sie uns einfach – Sie bekommen vorab ein klares Angebot.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen einfach kaufen?
Nein. Das Kennzeichen wird von der Zulassungsbehörde genau einem Fahrzeug zugeteilt – dafür brauchen Sie die Unterlagen oben und eine eVB-Nummer. Die Beantragung übernehmen wir für Sie.

Weitere Leistungen

Auto anmelden

Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung – wir melden Ihr Fahrzeug an.

Auto ummelden

Umgezogen oder Gebrauchtwagen gekauft? Wir schreiben Ihr Fahrzeug für Sie um.

Auto abmelden

Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung – wir setzen Ihr Fahrzeug außer Betrieb.

Wunschkennzeichen

Ihre Wunschkombination nach dem „M“ – wir prüfen und reservieren sie.

Ausfuhrkennzeichen

Für die dauerhafte Überführung Ihres Fahrzeugs ins Ausland.

Händlerservice

Zuverlässige Zulassungen für Autohäuser und Händler.

Fragen? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder kommen Sie direkt vorbei: Ludwig-Richter-Straße 29, 80687 München.

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